Verordnungsmöglichkeiten

 

 

 

"Interdisziplinär stark für den Erfolg und die Gesundheit unserer Patienten."


Das ATZ - Dresden behandelt:

- Kassenpatienten aller Kassen

- Privat- und Selbstzahlerpatienten

- Patienten mit genehmigten "persönlichem Budget"

 

Weiterführend sind Verträge mit anderen Kostenträgern wie Arbeitsagentur, Rentenversicherung sowie anderen Projekten, Einrichtungen und Vereinigungen möglich.


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Verordnungsvorlage
HEILMITTELVERORDNUNG.pdf
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